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Neue Anforderungen an die Wiedereinstiegshilfe

EN ISO 15085:2003+A2:2018

Mit der Novellierung der Euronorm ISO 15085 „Small craft – Man-overboard prevention and recovery“ vom 31. Mai 2018 sind die Anforderungen and die Beschaffenheit der Wiedereinstiegshilfe verschärft worden.

 

Nur wenige der bisher handelsüblichen Wiedereinstiegshilfen werden den strengen Anforderungen, zumindest ohne physischen Nachweis des Wiedereinstiegs an Bord, standhalten.

 

Wir empfehlen daher allen Herstellern und verantwortlichen Personen, soweit die Wiedereinstiegshilfe nicht den Anforderungen an starre Leitern entspricht, den im folgenden beschriebenen Wiedereinstiegstest durchzuführen und entsprechend zu dokumentieren.

 

Artikel 16 der Novellierung stellt die im folgendem beschriebenen Anforderungen an die Wiedereinstiegshilfe.

 

 

Allgemeine Anforderungen

 

Generell müssen alle Fahrzeuge so gestaltet sein, dass sie den Wiedereinstieg erleichtern. Hilfsmittel zum Wiedereinstieg müssen für eine im Wasser befindliche Person gut erreichbar und ohne fremde Hilfe anwendbar sein.

 

Hilfe zum Wiedereinstieg soll durch eine der folgenden Optionen gewährleistet werden:

 

a) Eine starre Leiter

 

b) Eine nicht starre Leiter

 

c) Eine andere speziell dafür vorgesehene Vorrichtung

 

d) Eine Fahrzeugkonstruktion, die den Wiedereinstieg auch ohne eine speziell dafür vorgesehene Vorrichtung ermöglicht

 

Optionen b), c) und d) müssen immer physisch getestet werden wie im Abschnitt „Wiedereinstiegstest“ beschrieben. Option a) muss nur getestet werden, wenn Sie die im nächsten Abschnitt aufgeführten Anforderungen an eine starre Leiter nicht erfüllt.

 

Anwendungen die für ihren Einsatz eine zusätzliche Aktivierung benötigen (z. B. Teleskop- oder Klappleitern), müssen von einer im Wasser befindlichen Person ohne fremde Hilfe aktiviert werden können. Aktivierungsmechanismen dürfen nicht höher als 500mm über der Wasserlinie positioniert sein. Die Kraftanwendung bei der Aktivierung darf 100N nicht überschreiten. Eine Aktivierung muss auch dann möglich sein, wenn die Maschine ausgeschaltet und/ oder das primäre Energiesystem des Fahrzeugs gestört ist.

 

Propeller betriebene Antriebssysteme dürfen nicht als Teil der Wiedereinstiegshilfe genutzt werden. Bei der Positionierung der Wiedereinstiegshilfe ist die Verletzungsgefahr durch Schiffsschrauben zu beachten.

 

Wiedereinstiegshilfen sollen entweder:

  • direkt zum Arbeitsdeck führen; oder
  • wenn sie zu einem Bereich außerhalb des Arbeitsdecks führen, wie zum Beispiel einer Badeplattform, dann soll der weitere Weg zum Arbeitsdeck mit rutschfesten Oberflächen und Festhaltepunkten, wie in Artikel 7 und 8 der Norm aufgeführt, ausgestattet werden.

 

 

Anforderungen an eine starre Leiter

 

Wenn eine starre Leiter, die die folgenden Anforderungen erfüllt, als Wiedereinstiegshilfe vorgesehen ist, muss der Wiedereinstieg nicht durch einen physischen Test überprüft werden.

 

a) Die Leiter darf unter Belastung nicht von der im Wasser befindlichen Person wegschwenken, so dass der Wiedereinstieg behindert wird;

 

b) die Leiter darf aus der vertikalen nicht so angewinkelt sein, dass das untere Ende der Leiter weiter vom Nutzer entfernt ist, als das obere Ende;

 

c) ihre Stufen oder Sprossen müssen eine rutschhemmende Profiltiefe von mindestens 25 mm Tiefe haben;

 

d) 1) ihre Stufen oder Sprossen dürfen maximal einen Abstand von 305mm zueinander haben;

 

2) müssen mindestens eine Breite von 100mm pro Fuß, (200mm insgesamt), aufweisen;

 

3) müssen eine horizontale Tritttiefe von mindestens 100mm zu der angrenzenden Struktur (z.B. Bordwand) gewährleisten;

 

e) die unterste Stufe soll mindestens 560mm unter die Leichtschiffswasserlinie (mLC – minimum load condition – EN ISO 8666) reichen;

 

f) Handgriffe müssen einen Freiraum/ Abstand von mindestens 32mm zu angrenzender Struktur aufweisen;

 

g) die Wiedereinstiegshilfe muss mit Handgriffen entweder direkt an der Leiter oder in ihrer Umgebung ausgestattet sein. Der erste Handgriff darf nicht mehr als 500mm von der oberen Leiterstufe/ sprosse entfernt sein;

 

h) der höchste Punkt der Leiter,oberste Stufe / Sprosse, darf nicht mehr als 500mm unter dem angrenzenden Bereich liegen, der zum Arbeitsdeck führt;

 

im aktivierten/ betriebsbereiten Zustand muss die Leiter ihren Zweck auch dann erfüllen, wenn eine vertikale Kraft von 1800 N an einem beliebigen Punkt einer Stufe/ Sprosse und auf deren Befestigungssystem ausgeübt wird.

Wiedereinstiegshilfe für Yachten, Boote und Wasserfahrzeuge - Anforderungen an eine starre Leiter

Anforderungen an nicht starre Leitern

Nicht starre Leitern (z.B. Strickleitern) im Einsatz als Wiedereinstiegshilfen müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • die Anforderungen c), d1), h) und i) für starre Leitern erfüllen;
  • starre Sprossen mit einer Breite von mindestens 250 mm haben;
  • an mindestens zwei getrennten Punkten befestigt sein, die mindestens im Abstand einer Sprossenbreite voneinander entfernt sind;
  • die unterste Stufe soll mindestens 1200mm unter die Leichtschiffswasserlinie (mLC – minimum load condition – EN ISO 8666) reichen;
  • eingetauchte Sprossen mit negativen Auftrieb (schwerer als Wasser) haben um eine vertikale Ausrichtung der Leiter zu erreichen.

Zusätzlich muss der Wiedereinstieg durch einen physischen Test geprüft werden.

Nicht starre Wiedereinstiegshife, Badeleiter Boote, Yachten und Wasserfahrzeuge

Wiedereinstiegstest

 

Die Überprüfung des Wiedereinstiegs, sofern erforderlich, soll aus einen physischen Test bestehen, welcher von einer einzelnen im Wasser befindlichen Person durchgeführt wird. Das Fahrzeug soll sich dabei frei schwimmend und ohne Fahrt im Leichtschiffzustand (mLC – minimum load condition – EN ISO 8666) befinden.

 

Die Person muss mindestens 82,5kg wiegen und eine aufgepumpte Rettungsweste mit den folgenden Anforderungen tragen.

 

Entwurfskategorie de Fahrzeugs

Anforderungsstufe der Rettungsweste

A und B

150N

C

150N, except 50N for capsize recoverable craft a

D

50N

a definiert in ISO 12217-2 und ISO 12217-3.

 

 

Während des Tests darf das Fahrzeug fluten, vorausgesetzt, es erfüllt die in ISO 12217-3: 2015, C.4.2, festgelegte Einpersonenprüfung für Nicht-Segelboote oder den in ISO 12217-3: 2015, 7,5 beschriebenen Test zum Aufrichtvermögen nach Kentern für Segelboote.

 
Nach der Prüfung darf die Wiedereinstiegshilfe keine bleibende Verformung aufweisen und muss wiederverwendbar sein.

 

 

Eignerhandbuch

 

Das zu dem Fahrzeug gehörige Eignerhandbuch muss eine Beschreibung über die Wiedereinstiegshilfe und deren Anwendung, sowie die Empfehlung, dass diese jederzeit einsatzbereit seien soll, enthalten.

 

Haftungsausschluss: Wir haben die Informationen in diesem Artikel nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Eine Gewähr oder jegliche Haftung für die Funktion, Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der hier bereitgestellten Informationen kann nicht übernommen werden.

 

Quellenangabe: EN ISO 15085:2003+A2:2018 - Small craft – Man-overboard prevention and recovery